Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Sie müssen Ihr Einkommen und die Steuergrenze kennen - 85 528 PLN.

Die Einkommenssteuer - sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen - ist ein obligatorischer finanzieller Vorteil für den Staat. Sie ist abhängig vom Jahreseinkommen und den vorgenommenen Abzügen.

Grundlage für die Besteuerung ist genau das Einkommen, d.h. das Einkommen abzüglich der steuerlich abzugsfähigen Kosten. Die Steuer wird mit Bezug auf den anwendbaren Tarif und die Sätze berechnet. Die Skala der Bandbreiten sind die sogenannten Steuergrenzen - ihr Erreichen oder Überschreiten bestimmt den Satz, welches Einkommen des Zahlers besteuert wird. Die Überschreitung der Schwelle bedeutet eine Änderung des Satzes, aber die Änderung gilt nicht für das Gesamteinkommen, sondern für den Überschuss, der oberhalb der Schwelle entsteht.

Der in Polen geltende Steuertarif ist progressiv, so dass die Progression auch mit der gezahlten Steuer verbunden ist. Der erste Steuersatz gilt so lange, bis das Einkommen des Steuerpflichtigen die erste Schwelle erreicht (unter Berücksichtigung des sogenannten Freibetrags). Der Überschuss unterliegt dem zweiten Satz. Zwei Zahlen sind dabei verbindlich: 18% und 32%, und der Schlüssel ist der Betrag von 85.528 PLN.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Die Steuerbemessungsgrundlage wird zuerst berechnet. Erträge sind zu berücksichtigen - es sind Erträge, die um ihre Anschaffungskosten (Kosten, die zur Erzielung von Erträgen oder zur Sicherung und Erhaltung ihrer Herkunft anfallen) gekürzt wurden.

Anhand des Ergebnisses können Sie bestimmen, welcher Satz angewendet werden soll. Das Einkommen, das 6.600 PLN nicht übersteigt, ist der so genannte steuerfreie Betrag - der Steuerzahler muss den Vorteil davon nicht abziehen. Einkünfte bis zu 85.528 PLN werden mit dem ersten Satz (18%) besteuert, darüber hinausgehende Einkünfte mit dem zweiten Satz (32%). Daher sind die Zahler mit hohem Einkommen verpflichtet, Steuern in Höhe von 15.395,04 PLN und 32% auf den Überschuss zu zahlen.

In beiden Fällen muss eine Steuerminderung von der Steuerschuld abgezogen werden. Sie beträgt 1 188 PLN (für eine Basis, die 6 600 PLN nicht überschreitet), 1 188 PLN (für eine Basis, die 6 600 PLN nicht überschreitet), 6 PLN reduziert um das Ergebnis der Aktion 631,98 x (für eine Basis, die 6 600 PLN nicht überschreitet) / 4 400 PLN (für eine Basis, die 6 600 PLN nicht überschreitet), 556,02 PLN (für eine Basis, die 11 000 PLN nicht überschreitet) oder 556,02 PLN (für eine Basis, die 85 528 PLN nicht überschreitet) / 41 462 PLN

Der Umsatz ist die Basis

Hervorzuheben ist noch einmal, dass die Höhe der gezahlten Steuern vom Einkommen abhängt. Allerdings ist das Gehalt eines Mitarbeiters oft eng mit seiner Arbeitszeit verbunden. Die Erfassung der Arbeitszeit der Mitarbeiter dient u.a. der korrekten Berechnung des ihnen zustehenden Entgelts. Die innovative Anwendung der inEwi-Arbeitszeiterfassung ermöglicht es, nicht nur transparente Aufzeichnungen oder Anwesenheitslisten zu führen. inEwi.pl schätzt auch - basierend auf den geleisteten Arbeitsstunden - das für die Mitarbeiter angemessene Einkommen.

 

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