Arbeiten in der Höhe und Sicherheitsgurte und andere Sicherheitseinrichtungen

Es ist nicht ungewöhnlich, in der Höhe zu arbeiten, wie es viele Menschen tun, da dies ein integraler Bestandteil ihres Berufes ist. Sie können Kabel anbringen oder reparieren, bauen, lackieren, dämmen, abdichten und tausende andere Dinge tun, die manchmal über dem Boden erledigt werden müssen. Einige Leute, die ähnliche Arbeiten beobachten, fürchten oft um die Sicherheit der Arbeiter und fragen sich, warum sie keine Sicherheitsgurte tragen - und eigentlich keinen größeren Schutz als ein Helm. Schauen wir uns daher die gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema an. Sind ähnliche Gurte notwendig? Und wie soll der Mitarbeiter, der die ihm übertragenen Aufgaben wahrnimmt, in der Höhe geschützt werden?

Arbeiten in der Höhe - bedeutet, welche

Arbeiten in der Höhe bedeutet Arbeiten in einer Höhe von mindestens einem Meter über dem Boden, wenn der Arbeitnehmer in dieser Situation keinen Schutz hat, wie z.B. Glaswände oder andere Strukturen, die ihn vor Abstürzen schützen. Wie kann man diesen Satz verstehen? Arbeiten in der Höhe - im Sinne des Gesetzes - sind"Arbeiten in einer Höhe von mindestens 1,0 m über dem Boden". Wir verstehen es so auf der Grundlage der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 über allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2003, Nr. 169, Punkt 1650, in der geänderten Fassung).

Es stellt sich jedoch heraus, dass auch Arbeiten in großen Höhen nicht als solche angesehen werden, wenn sie in einem allseitig bedeckten Bereich in einer Höhe von mindestens 1,5 m mit massiven und verglasten Wänden ausgeführt werden oder wenn der Bereich, in dem eine Person arbeitet, mit anderen, festen Strukturen und Einrichtungen ausgestattet ist, die eine Art Schutz für den Arbeitnehmer darstellen. Deshalb ist echte Arbeit in der Höhe wirklich gefährlich, und es müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, um sie sicherer zu machen.

Ausreichende Sicherheit in der Höhe

Wie soll also ein Arbeitnehmer geschützt werden, der seine Arbeit in Flugzeugen verrichten muss, die sich in einer Höhe befinden, d. h. Arbeit, die von Natur aus gefährlich ist? Zunächst sollte alles so gestaltet und geplant werden, dass es nicht über den bestehenden Schutz hinausgehen muss - zum Beispiel das Geländer des Geländers oder die Vorrichtung, auf der es steht. Auch sollte er bei seiner Arbeit keine unnatürlichen Positionen einnehmen müssen, die ihn aus einer Höhe fallen lassen könnten, die Folgen für seine Gesundheit haben oder sogar sein Leben gefährden könnte.

Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten angemessene Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Höhen - alles ist detailliert festgelegt:
- bei Arbeiten an Leitern, Schnallen, Gerüsten und anderen Aufständerungen in einer Höhe von bis zu 2 m sicherstellen, dass sie stabil und belastbar sind und dass die Arbeitsbühne eine horizontale, ebene Fläche, die fest mit den Bauteilen verbunden ist, und eine große Fläche aufweist, die alle Personen und Werkzeuge aufnehmen kann (sie muss auch Angaben über die zulässige Belastung enthalten, um diese nicht zu überschreiten).
- Bei Arbeiten auf Gerüsten in einer Höhe von mehr als 2 m über dem Boden oder auf fahrbaren Plattformen muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die betreffende Person sicher auf- und absteigen kann, dass das Gerüst stabil und stabil ist und dass es vor jeder Arbeit regelmäßig technisch überprüft werden kann.
- bei Arbeiten an Leitern, Schnallen, Säulen, Masten, Turmaufbauten, Schornsteinen, bodenlosen Konstruktionen sowie beim Auf- und Abbau von Gerüsten ist der technische Zustand vor jedem Arbeitsgang zu prüfen, wobei Absturzsicherungen (einschließlich Sicherheitsgurte) und Schutzhelme für die Arbeitnehmer vorzusehen sind.